Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet – private Finanzierung bleibt machbar!

So, das neue Kleinanlegerschutzgesetz ist durch den Bundestag (Hintergrund siehe Beitrag auf stadtbauernhof.org vom 13.9.2014) und wir haben gleich auch eine verbindliche Rückmeldung erhalten. Bundesjustizminister Heiko Maas hat uns persönlich geantwortet – HIER sein Schreiben.

Unterm Strich bedeutet das neue Gesetz mehr Aufwand für uns (denn wir müssen nun ein Vermögensanlage-Informationsblatt erstellen) und weniger Zinsen für unsere Darlehensgeber, denn es wurden Obergrenzen für private Darlehen an gemeinnützige Organisationen festgelegt, so das Schreiben des Ministers. Was dies im Einzelnen heißt, klären wir derzeit mit dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und der Bundesbank. Nach einer ersten Prüfung rechnen wir damit, dass wir nicht wie bislang vorgesehen bis zu 2,5%, sondern nur noch rund 1,6% Verzinsung anbieten können.

Erfreulich dabei ist, dass unsere Unterstützer uns 95% der knapp 70.000 €, die uns bislang von privater Seite als Darlehen zugesagt wurden, zinslos zur Verfügung stellen möchten. Da wir für die Finanizerung des Projekts durch den Verein als gemeinnützigen Träger jedoch noch mehr private Mittel benötigen, auch hier nochmal der Aufruf an weitere Interessenten, den Stadtbauernhof mit einem Darlehen zu unterstützen! Dazu genügt zunächst eine kurze Mail an info@stadtbauernhof.org – wir sammeln die Interessensbekundungen und kommen zu gegebener Zeit auf Euch zu.

Sobald wir das notwendige Informationsblatt und rechtssichere Darlehensverträge entwickelt haben, werden wir diese zudem online stellen und über unseren Rundbrief verbreiten.

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